Ein Inkassovertrag zur Übernahme und Bearbeitung einer nicht titulierten oder titulierten Forderung kommt nur durch Ihren schriftlichen Auftrag mittels Vordruck "Inkassoauftrag / Inkassovollmacht" und unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch eine entsprechende Vereinbarung zustande.
Die Mitgliedschaft in einem Inkassoverein ist nicht erforderlich, damit wir für Sie tätig werden.
Insofern fallen auch keine Mitgliedsbeiträge oder ähnliche Kosten an. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Inkasso in der jeweils gültigen Fassung.
Die spezifischen Bedingungen für die Übernahme und Bearbeitung Ihrer Forderungen besprechen und vereinbaren wir gern mit Ihnen individuell.
So zum Beispiel:
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